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GEW NRW Düren

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Rund 50.000 Kolleg*innen aus Schule, Kindertagesstätte, Jugendhilfe, Beruflicher Bildung, Hochschule, Studium und Weiterbildung in NRW vertrauen bereits auf die GEW NRW, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)! Wann dürfen wir dich begrüßen?

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Wir vor Ort

In unserer Geschäftsstelle in der Kämergasse 27 beraten wir gerne zu allen Themen rund um die Beschäftigung im Bildungsbereich. Gerne hören wir von dir – auch wenn du uns einfach nur kennenlernen möchtest oder Anregungen und Rückmeldungen zu unserer Arbeit hast. Bei konkreten Fragen rund um Arbeitnehmer:innenrechte findest du in unserer Liste sofort die passenden Ansprechpartner:innen.

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Mitgliederversammlung 2025Einmal im Jahr lädt die GEW Düren zur Mitgliederversammlung. Hier habt ihr die Möglichkeit, euch über die Arbeit im vergangenen Jahr zu informieren, Rückfragen zu stellen, euch mit eigenen Vorschlägen einzubringen oder auch ganz einfach nur euch ein Bild von den Aktiven der Dürener GEW zu machen. Vor der Mitgliederversammlung könnt ihr bei Fingerfood und einem Getränk die aktiven GEWler*innen beschnuppern und kennenlernen – und vielleicht stellt sich ja heraus, dass auch du Lust hast, dich in der einen oder anderen Form einzubringen.

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Was erwartet mich nach der Pensionierung?

Pensionsberechnung

Pensionsberechnung – wozu?

Die GEW Düren bietet allen ihren Mitgliedern eine kostenlose Berechnung der Pensionsansprüche an. Dies kann kurz vor der Pensionierung hilfreich sein, um einen Überblick über das zu erwartende Ruhegehalt zu bekommen, es kann sich aber auch bereits früher lohnen, die Konsequenzen einer eventuellen vorzeitigen Pensionierung oder möglicher Änderungen im Beschäftigungsumfang etc. durchzurechnen.

Pensionsberechnung – wie?

Die Pensionsberechnung ist immer nur so gut, wie die Vorarbeit. Weil uns die Personalakte natürlich nicht vorliegt, muss man als Mitglied selber alle relevanten Daten zusammensuchen. Das sind insbesondere: Bezüge und Alters-/Erfahrungsstufe, Beginn und Ende von Studium, Referendariat, Elternzeit, Teilzeit etc., außerdem Zeitpunkte von Beförderungen. Wenn diese Daten nicht vollständig korrekt vorliegen, ist natürlich auch keine vollständige und korrekte Berechnung mehr möglich. Aber: Auch mit grob geschätzten Werten (»ca. 20 Stunden Beschäftigungsumfang...«) lassen sich Berechnungen durchführen, die dann eben eine grob geschätzte Tendenz wiedergeben.

Im Vorfeld der Pensionsberechnung verschicken wir einen Bogen zur Erfassung dieser Daten, außerdem ist es sinnvoll, mit dem ausgefüllten Datenbogen eine Kopie der letzten Bezügemitteilung mitzuschicken. Nach Eingabe der Daten vereinbaren wir einen Gesprächstermin im GEW-Büro oder telefonisch/per Videokonferenz. In diesem Gespräch können Unklarheiten beseitigt und verschiedene Optionen durchgespielt werden. Die Ergebnisse der Berechnung werden per Mail verschickt bzw. ausgedruckt.

Auch wichtig: Das Kleingedruckte

Die Berechnung erfolgt nur im Rahmen unserer Möglichkeiten und Kapazitäten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Es versteht sich von selbst, dass für die Richtigkeit der Berechnung keine Haftung übernommen werden kann.

Die zur Berechnung erforderlichen Daten sind äußerst privat. Wir erheben, speichern und verarbeiten diese Daten ausschließlich zum Zweck der Berechnung von Pensionsansprüchen. Wir geben sie nicht an Dritte weiter und löschen sie auf Verlangen oder spätestens ein Jahr nach der Beratung, falls nicht ausdrücklich etwas anderes gewünscht wird.

Und wie gehts los?

Damit es los gehen kann, reicht eine Mail an unseren Pensionsberater Thorsten de Jong:

Mailanfrage: Pensionsberechnung

Download (PDF)

Fragebogen zur Pensionsberechnung

Den unten verlinkten Fragebogen bitte herunterladen, ausfüllen und zusammen mit Kopie/Scan einer aktuellen Bezügemitteilung der Bitte um Pensionsberechnung beilegen.

  • Fragebogen pdf | 178 KB

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