Neuigkeiten 03.11.2024

Familienzuschlag: Verschlechterung ab 3. Kind

Zwei Erwachsene, vier Kinder
  • Autor*in Fraktion GymWBK am BPR Köln

Familienzuschlag

Rückwirkend ab dem 1.1.2024 verschlechtert sich der Familienzuschlag ab dem 3. Kind, weil er nun auch (wie schon beim 1. und 2. Kind) an die Mietstufe des Wohnorts gekoppelt wird.

Min.

Die bisherigen Zuschläge für 3. und weitere Kinder werden so um ca. 30€ bis 200€ (je nach Mietstufe des Erstwohnsitzes) reduziert.

Zu geringeren Gehaltszahlungen soll es in den meisten Fällen zunächst nicht kommen, weil das Land die Differenz ausgleicht. Diese Ausgleichszahlungen werden ohne Antrag rückwirkend ab 1.1.2024 ausgezahlt, aber mit Steigerungen des neuen Familienzuschlags verrechnet. Wenn der Familienzuschlag steigt (s.o.), sinkt die Ausgleichszahlung im gleichen Maße, bis sie bei Null angekommen ist. Achtung: Die Ausgleichszahlung entfällt ganz bei einem Umzug ab 1.10.2024 oder wenn das 3. Kind ab Oktober 2024 geboren worden ist.

Die GEW kritisiert diese Regelung wegen zu kurzer Übergangsfristen und weil sie keinen ausreichenden Bestandschutz gewährt.