Die bisherigen Zuschläge für 3. und weitere Kinder werden so um ca. 30€ bis 200€ (je nach Mietstufe des Erstwohnsitzes) reduziert.
Zu geringeren Gehaltszahlungen soll es in den meisten Fällen zunächst nicht kommen, weil das Land die Differenz ausgleicht. Diese Ausgleichszahlungen werden ohne Antrag rückwirkend ab 1.1.2024 ausgezahlt, aber mit Steigerungen des neuen Familienzuschlags verrechnet. Wenn der Familienzuschlag steigt (s.o.), sinkt die Ausgleichszahlung im gleichen Maße, bis sie bei Null angekommen ist. Achtung: Die Ausgleichszahlung entfällt ganz bei einem Umzug ab 1.10.2024 oder wenn das 3. Kind ab Oktober 2024 geboren worden ist.
Die GEW kritisiert diese Regelung wegen zu kurzer Übergangsfristen und weil sie keinen ausreichenden Bestandschutz gewährt.