Unmittelbar betroffen sind nur Tarifbeschäftigte. Auch für Beamt:innen sind die Verhandlungen relevant, weil die Ergebnisse i.d.R. auf ihre Besoldung übertragen werden. Es ist also nicht nur ein Akt der Solidarität, sondern auch soliden Eigeninteresses, wenn Beamt:innen ihre angestellten Kolleg:innen im Tarifkampf unterstützen. Ein Streikrecht haben sie zwar nicht, sie dürfen aber andererseits auch nicht als Streikbrecher:innen für Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Erlaubt ist nur eine Notfallbetreuung/Beaufsichtigung – die lässt sich zwar im Klassenraum kaum von Vertretungsunterricht unterscheiden, muss aber in die Unterrichtsstatistik als »Entfall« eingehen, was Schulleitungen gerne vermeiden. Auch die Teilnahme an Demonstrationen (außerhalb der Unterrichtsverpflichtungen) ist erlaubt und erwünscht.
Die Forderungen der Gewerkschaften lauten: 7 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Aktuelle Informationen zum Stand der Tarifinformationen veröffentlicht die GEW auf einer speziellen Themenseite.

