Neuigkeiten 28.05.2026

Mehrarbeit in Klausuraufsichten: Jetzt doch abrechnungsfähig

Eine Lehrerin beaufsichtigt eine Klausur.
  • Autor*in Fraktion im BPR Köln Gymnasium/WBK

Eine Ende 2025 verschickte Mail aus dem MSB konnte man dahin deuten, dass Mehrarbeit bei Klausur- oder Klassenarbeitsaufsichten nicht länger abrechnungsfähig sei.

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Während manche Schulleitungen sich an den eigentlich eindeutigen Text der Mehrarbeitsverordnung hielten und weiterhin abrechneten, sahen andere das anders, v.a. als auch auf wiederholte Nachfragen keine Klarstellung durch die Bezirksregierung erfolgte.

Inzwischen hat sich das MSB eindeutig geäußert: Die ursprüngliche Mail bezog sich alleine auf Mehrarbeit für Zweitprüfer:innen in mündlichen Kommunikationsprüfungen. Diese Arbeit war und bleibt nicht abrechnungsfähig. Für die Aufsichten in Klausuren und Klassenarbeiten ändert sich nichts.

Wir meinen: allerhöchste Zeit – weil tarifbeschäftigte Kolleg:innen nur 6 Monate Zeit für die Abrechnung von Mehrarbeit haben, kann es in Einzelfällen schon jetzt zu spät für das Geltendmachen entsprechender Ansprüche sein.