Digitale Medien müssen neben den allgemeinen Anforderungen (Lehrplankonformität, didaktische und fachwissenschaftliche Aktualität, Verfassungskonformität) außerdem den Kriterien des »FWU educheck« entsprechen – die allerdings erst im Frühjahr final vorliegen sollen.
Die Möglichkeit, rein digitale Medien als Lernmittel zuzulassen, hat nicht nur Konsequenzen für die Finanzierung solcher Medien aus dem Schulbuchetat, sie könnte auch ein erster Schritt zur Erfüllung der GEW-Forderung nach einer »WhiteList« oder einem Gütesiegel für geprüfter digitaler Medien, Apps, und Programme sein. Lehrer:innen bzw. Schulleitungen würden so von der faktisch nicht erfüllbaren Pflicht befreit, die Zulässigkeit digitaler Medien selber zu überprüfen.

