Die Regelung soll rückwirkend ab 01.01.2026 und unabhängig von der Höhe der Bezüge gelten. Nach wie vor fordert die GEW eine Verstetigung, damit nicht jedes Jahr erneut Unsicherheit über die Möglichkeit der Betreuung kranker Kinder besteht.
Neuigkeiten 28.05.2026
Kinderkrankentage für Beamt:innen: Auch 2026 wie in Vorjahren


