Neuigkeiten 28.05.2026

Bagatellgrenze Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung

Ein nur zu Zweidrittel gezeichneter Lehrer vor einer Klasse
  • Autor*in Fraktion im BPR Köln Gymnasium/WBK

Wer Überstunden leistet, erwartet hierfür Bezahlung. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräf­te leisten aber schon lange die ersten drei Stunden Mehrarbeit im Monat gratis; erst wenn vier oder mehr Stunden anfallen, wird (die gesamte) Mehrarbeit vergütet.

Min.

Jetzt hat das MSB diese so genannte Bagatellgrenze auf Teilzeitkräfte ausgeweitet, ohne aber Hinweise zur Anwendung zu geben. In der Folge kam es zu unterschiedlichen, teils besonders unvorteilhaften Umsetzungen. Auf wiederholtes Nachfragen der GEW hat das Ministerium nun Klarheit geschaffen:

Die Bagatellgrenze von drei Stunden (à 45 Minuten) für Vollzeitbeschäftigte wird analog zum Beschäftigungsumfang reduziert und nicht gerundet. Die geleistete Mehrarbeit wird ggf. auf 45-Minuten-Stunden umgerechnet und nicht gerundet. Ab Überschreiten der errechneten Grenze werden alle Stunden abgerechnet. Verrechnungszeitraum ist der Monat.

Bis zum Erreichen des Vollzeitdeputats (25,5 Wochenstunden) wird anteilig zur regulären Besoldung vergütet. Nur für darüber hinausgehende Stunden greift die (schlechtere) Mehrarbeitsvergütung. Ein erneutes Anwenden der Bagatellgrenze bei Erreichen der 25,5 Wochenstunden ist nicht zulässig.

Die GEW lehnt die Bagatellgrenze für alle Beschäftigen ab und fordert deren grundsätzliche Abschaffung: »In Zeiten des horrenden Personalmangels, in denen Mehrarbeit nicht mehr die Ausnahme ist, sondern die Regel, wäre es ein Zeichen der Wertschätzung, dass die dauerhafte zusätzliche Belastung von Beschäftigen wenigstens bezahlt wird. Dass es nun sogar zu einer Verschlechterung der bisherigen Vergütungspraxis gekommen ist, ist bitter.«

Mehr Infos und Details auf den Seiten der GEW NRW.

Pflichtstundenzahl (wöchentlich; Beispiel: Gymnasium) Individuelle Bagatell­grenze (monatlich) Bagatellgrenze wird überschritten ab ...monatlich
Vollzeit (25,5 Std.) 3 Std. 4 Stunden
Teilzeit (18 Std.) 2,12 Std. 3 Stunden
Teilzeit (16 Std.) 1,88 Std. 2 Stunden
Teilzeit (12,75 Std.) 1,5 Std. 2 Stunden