Jetzt hat das MSB diese so genannte Bagatellgrenze auf Teilzeitkräfte ausgeweitet, ohne aber Hinweise zur Anwendung zu geben. In der Folge kam es zu unterschiedlichen, teils besonders unvorteilhaften Umsetzungen. Auf wiederholtes Nachfragen der GEW hat das Ministerium nun Klarheit geschaffen:
Die Bagatellgrenze von drei Stunden (à 45 Minuten) für Vollzeitbeschäftigte wird analog zum Beschäftigungsumfang reduziert und nicht gerundet. Die geleistete Mehrarbeit wird ggf. auf 45-Minuten-Stunden umgerechnet und nicht gerundet. Ab Überschreiten der errechneten Grenze werden alle Stunden abgerechnet. Verrechnungszeitraum ist der Monat.
Bis zum Erreichen des Vollzeitdeputats (25,5 Wochenstunden) wird anteilig zur regulären Besoldung vergütet. Nur für darüber hinausgehende Stunden greift die (schlechtere) Mehrarbeitsvergütung. Ein erneutes Anwenden der Bagatellgrenze bei Erreichen der 25,5 Wochenstunden ist nicht zulässig.
Die GEW lehnt die Bagatellgrenze für alle Beschäftigen ab und fordert deren grundsätzliche Abschaffung: »In Zeiten des horrenden Personalmangels, in denen Mehrarbeit nicht mehr die Ausnahme ist, sondern die Regel, wäre es ein Zeichen der Wertschätzung, dass die dauerhafte zusätzliche Belastung von Beschäftigen wenigstens bezahlt wird. Dass es nun sogar zu einer Verschlechterung der bisherigen Vergütungspraxis gekommen ist, ist bitter.«
Mehr Infos und Details auf den Seiten der GEW NRW.
| Pflichtstundenzahl (wöchentlich; Beispiel: Gymnasium) | Individuelle Bagatellgrenze (monatlich) | Bagatellgrenze wird überschritten ab ...monatlich |
| Vollzeit (25,5 Std.) | 3 Std. | 4 Stunden |
| Teilzeit (18 Std.) | 2,12 Std. | 3 Stunden |
| Teilzeit (16 Std.) | 1,88 Std. | 2 Stunden |
| Teilzeit (12,75 Std.) | 1,5 Std. | 2 Stunden |

