Neuigkeiten 12.10.2024

Änderungen Besoldungsrecht

Eine leere Schatziste

Um die voriges Jahr erstrittenen Einkommenszuwächse für Tarifbeschäftigte 1:1 auf Beamt*innen zu übertragen, muss das so genannte Besoldungsgesetz angepasst werden. Die Landesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dies umsetzt, darüber hinaus aber weitere, z.T. schwer wiegende Änderungen enthält:

Min.

Die Besoldung ist nur dann verfassungsgemäß ist, wenn die Bezüge auch in der niedrigsten Besoldungsgruppe deutlich (15%) über der Grundsicherung liegen. Die Grundsicherung wird personenbezogen bezahlt (je mehr Familienmitglieder, desto höher die Grundsicherung), während die Bezüge eines*einer Beamt*in u.U. das einzige Familieneinkommen sein können. Der 15%-Abstand zur Grundsicherung muss aber auch für Familien mit mehreren Kindern und nur einem (Beamt*innen)-Einkommen gewahrt bleiben. Genau aus diesem Grund gibt es z.B. die von den Gewerkschaften durchgesetzten Familienzuschläge.

Das Land NRW plant jetzt, mit »fitktiven Partner*inneneinkommen« zu rechnen. Das heißt: Bei der Berechnung des Abstand von Grundsicherung zu Beamt*innenbezügen für Familien wird einfach so getan, als ob der*die Partner*in ein eigenes Einkommen hätte. Entsprechend höher fällt das errechnete Familieneinkommen aus, d.h.: auch bei niedrigeren Beamt*innenbezügen bleibt (rechnerisch) der Abstand zur Grundsicherung gewahrt. In der Praxis gibt es aber natürlich auch Part­ner­*in­nen ohne eigenes Einkommen. Zur Wahrung der Verfassungskonformität soll in diesen Fällen auf Antrag eine erhöhte Besoldung gewährt werden.

Direkt relevant ist dies nur für die niedrigsten Besoldungsstufen. Weil aber auch zwischen den Besoldungsstufen Abstände gewahrt bleiben müssen, sind indirekt alle, auch Lehrer*innen betroffen.

Der DGB und mit ihm auch die GEW lehnen diese Tricksereien in einer Stellungnahme ab. Die Verfassungskonformität ist zweifelhaft, das eigentliche Ziel – Einsparungen auf Kosten der Beschäftigten – ist nicht geeignet, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Beamt*innen mit mehr als 2 Kindern sollten unbedingt Punkt V der Vorbemerkungen der Stellungnahme lesen. Die Landesregierung plant deutliche Besoldungsverschlechterungen für diese Beschäftigtengruppe!